Kosten der Behandlung

Ambulante Psychotherapien erfolgen nach einem Antragsverfahren. Diesem Antrag muss sowohl die zuständige Krankenkasse als auch ein unabhängiger Gutachter zustimmen (Richtlinien-Psychotherapie). Die Kosten der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden bei Bewilligung:

  • von den gesetzlichen Krankenkassen komplett,
  • von den Beihilfestellen entsprechend anteilig,
  • von den Privatkassen je nach Versicherungsbedingungen übernommen

Kosten der Behandlung

Ambulante Psychotherapien erfolgen nach einem Antragsverfahren. Diesem Antrag muss sowohl die zuständige Krankenkasse als auch ein unabhängiger Gutachter zustimmen (Richtlinien-Psychotherapie). Die Kosten der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie werden bei Bewilligung:

  • von den gesetzlichen Krankenkassen komplett,
  • von den Beihilfestellen entsprechend anteilig,
  • von den Privatkassen je nach Versicherungsbedingungen übernommen